Quelle: Landtag von Baden-Württemberg | 17. Dezember 2020
TOP 13: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung eine an sich unstrittige Regelung aus dem Bundesrecht weiter umsetzen. Der Bund unterstützt die Träger der Sozialhilfe u.a. damit, dass er den Barbetrag – also das sogenannte Taschengeld – für sozialhilfeberechtigte Bewohner von Heimen übernimmt.
Die bundesrechtliche Regelung dazu hat sich mit Wirkung zum 1.1.2020 verändert. Das muss nun auch im Landesausführungsgesetz nachvollzogen werden.
Außerdem wird im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei den Rahmenverträgen nach § 80 SGB XII geregelt. Auch das ist sinnvoll. Und ich hoffe, dass sich die unterschiedlichen Verbände im Landesbehindertenbeirat gemeinsam darauf verständigen können, wer das genau sein wird. Das sollte eher nicht vom Gesetzgeber bestimmt werden.
In den Ausschussberatungen kann uns Minister Lucha noch darüber berichten, warum der Gesetzentwurf so spät eingebracht wurde und er nun rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft treten muss.
+++ Es gilt das gesprochene Wort +++